Logo der hm-FINANZPLANUNG GmbH

Zweite Meinung

"Wer später kommt, hat oft das Nachsehen." Muss das sein? Nein!
Wenn eine zweite Meinung benötigt wird, sollte sie vor wichtigen Kaufentscheidungen eingeholt werden. Klingt banal. Ist es auch. Und wird trotzdem oft missachtet!

Wie oft haben wir den Satz: "Ach, wären wir doch nur früher gekommen!" gehört. Viele finanzielle Entscheidungen hätten direkt von einer zweiten, unabhängigen Meinung profitiert - wer weiss schon, wie viele Millionen nicht verloren worden wären, wenn vor einem Abschluss unabhängiger ( = nur direkt vom Kunden bezahlter) Rat eingeholt worden wäre?

Es handelt sich dabei jedoch kaum um so spektakuläre Betrugsfälle wie bei infinius oder S&K, viel eher schon um die täglichen Probleme von z.B. lang laufenden Sparverträgen, die ggf. dringend benötigte Liquidität entziehen - wobei einem Darlehen gegen Abtretung des Sparvertrages seitens der Bank natürlich nichts im Wege steht.
Oh, Wunder!

Andere Ratsuchende haben außer einem Strauss Beteiligungen (von der Schiffsbeteiligung über "gebrauchte" Lebensversicherungen bis zum Holland Fonds) vom "Finanzberater" nichts anderes erhalten. Bleiben die erwarteten Ausschüttungen (meist der Grund für den Abschluss) aus, entstehen ebenfalls schmerzhafte Liquiditätsengpässe, die sich dann meist nur über den Dispokredit decken lassen. Kein gutes Geschäft für den Kunden. Von möglichen Nachschussplfichten, die schlaflose Nächte bereiten können, soll an dieser Stelle lieber gar nicht die Rede sein.

Wissen was "kostenlos" kosten kann.

In vielen Fällen ist unbekannt, wieviel eine vermeintliche kostenlose Beratung Sie im Endeffekt kostet. Wenn nicht, dann sollten Sie das ändern und weiterlesen.

Wissen Sie zum Bespiel, was Sie eine Versicherung mit Sparvorgang kostet, d.h. eine Kapitallebens- oder eine Rentenversicherung? Im klassischen Vertrieb etwa 4%-5% der Beitragssumme, d.h. aller Raten, die Sie zukünftig zahlen sollen. Ein 35-Jähriger kommt so für eine monatliche Rate von 300,- € bis zum Alter von 67 Jahren schon gut und gern auf 4.600,- € Abschlussprovision für den Verkäufer, die laufenden Kosten des Vertrages sind dabei noch gar nicht berücksichtigt.

Leider sind solche Beispiele nicht nur im Bereich der klassischen "Berater - sprich Provionsverkäufer - " zu finden, sondern mittlerweile auch im Bereich der neu aus dem Boden sprießenden Honorarvermittler. Hier werden teilweise völlig überhöhte Honorare für Netto-Verträge verlangt, die durch nichts an Gegenleistung zu rechtfertigen sind.

Der Vorteil des Nettovertrages verdunstet so, wie die Pfütze im Hochsommer.

Genau genommen sind Sie sogar noch im Nachteil, denn während im klassischen Provisionsprodukt die Courtage stets das Schicksal der Prämie teilt, ist dies bei einer Honorarvermittlung nicht so. Hier schulden Sie das Honorar nach erfolgter Vermittlung in voller Höhe, unabhängig von gezahlten Prämien.

Die kleinen Beispiele sind lediglich Spitze eines Vulkanberges der aus dem Meer ragt, und der noch bis tief zum Grund des Meeresbodens reicht.